Eine Einliegerwohnung bietet viele Vorteile, sie muss aber auch spezifische Anforderungen erfüllen. Dies sollten Eigentümer vor der Errichtung bedenken. So betont Marc Ellinger vom VPB-Regionalbüro Freiburg-Südbaden, dass eine Einliegerwohnung eine abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen muss.
Zur Ausstattung einer Einliegerwohnung zählen zudem Küche und Bad, die unabhängig von der Hauptwohnung funktionieren müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Nutzung gemeinschaftlicher Räume, wie Waschküchen oder Abstellflächen, vertraglich zu regeln. Die Installation einer fäkalientauglichen Hebeanlage kann bei Einliegerwohnungen im Souterrain notwendig werden. Das ist insbesondere in Gebieten der Fall, die zunehmend von Starkregen betroffen sind.
Vor der Errichtung einer Einliegerwohnung ist die Klärung der rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen essenziel. Eine Baugenehmigung muss vorliegen, die maximale Größe ist zu beachten und auch die Einhaltung von Schall- und Brandschutzvorschriften ist erforderlich. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann darüber beraten, ob sich ein vorhandenes Gebäude für eine Einliegerwohnung eignet oder nicht.
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