Vor irreführenden Werbeschreiben von Nowenergy, Primastrom und Voxenergie warnt der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Diese Schreiben suggerierten eine Preissenkung, führten jedoch bei Unterschrift zu neuen Verträgen mit deutlich höheren Preisen. Kunden, die auf diese Weise einen neuen Vertrag abschließen, würden zudem die Möglichkeit verlieren, gegen ungültige Preiserhöhungen der Vergangenheit vorzugehen.
Die betroffenen Anbieter hätten in der Vergangenheit keine oder keine wirksamen wirksame Preisanpassungsklauseln in den Verträgen vereinbart. Deswegen seien die Preiserhöhungen im aktuellen Vertrag nicht möglich. Es können also nur der Preis verlangt werden, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Die per Werbeschreiben neu angebotenen Verträge, enthalten laut Verbraucherzentrale jedoch Klauseln, durch die zukünftige Preiserhöhungen ermöglicht werden. Kunden, die diese Angebote annehmen, würden sich an hohe Preise und lange Laufzeiten binden, oft über 24 Monate.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät daher zur Vorsicht bei derartigen Werbeschreiben und empfiehlt, bestehende Verträge kritisch zu prüfen und sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Gegen Primastrom und Voxenergie hatte er eine Sammelklagen eingereicht, um gegen „wiederholte massive Preiserhöhungen“ vorzugehen. Mit Primastrom und Voxenergie konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Kunden, die sich diesen angeschlossen hatten, erhalten etwaige Guthaben zurück.
Quelle: verbaucherzentrale.de
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