Möchten Mieter in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon grillen, sollten sie vorab unbedingt ein Blick in die Hausordnung und in den Mietvertrag werfen. Darauf weist der Landesverband „Haus & Grund Rheinland Westfalen hin“. Denn in einigen Fällen ist das Grillen dort komplett untersagt. In Wohnanlagen ist das Grillen zudem oft ausschließlich mit Elektrogrills erlaubt, um Brände zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regelungen können schwerwiegende Folgen haben, darunter Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Ist das Grillen vor Ort erlaubt, können allerdings immer noch potenzielle Konflikte aufkommen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn kann dabei helfen, Unstimmigkeiten im Keim zu ersticken. So können sie beispielsweise frühzeitig die Fenster schließen. Es empfehlen sich gegebenenfalls auch Absprachen zur Häufigkeit des Grillens, da die gesetzlichen Vorgaben von diversen Gerichtsurteilen abhängen und daher variieren können.
Um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden, sollte zudem die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten werden. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya hat noch einen Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“ Alternativ kann auf öffentliche Grillplätze ausgewichen werden, um Konflikte gänzlich zu vermeiden.
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