Verletzt sich ein Mieter infolge eines Mangels in der Mietwohnung, haftet in der Regel der Vermieter. Anders sieht es aus, wenn der Mangel die Verletzung nicht direkt verursacht hat. Der Fall: Schwergängiges Rollo stürzt abEine Mieterin informierte ihren Vermieter über ein schwergängiges Rollo auf der Gartenseite, doch dieser unternahm nichts dagegen. Zwei Wochen später befand […]