Die Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten (KfW) unterstützt das energiebewusste Bauen mit zinsgünstigen Krediten. Möchten Eigentümer eine entsprechende Förderung erhalten, müssen sie vor Bau- oder Sanierungsbeginn einen Antrag stellen. Mit den Maßnahmen darf erst gestartet werden, wenn dem Antrag entsprochen worden ist. Grund dafür ist, dass die KfW keine nachträgliche Förderung gewährt.
Ein Energieberater muss im Vorfeld sicherstellen, dass das Bauvorhaben förderfähig ist. Zudem muss der beantragte Kredit realistisch sein. Die Förderung setzt die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen voraus. Zudem fällt die Kredit- oder Zuschusshöhe je nach Effizienzhaus-Stufe unterschiedlich aus. Interessenten können für ein KfW-Effizienzhaus mit der Erneuerbare-Energien-Klasse, bei dem sie mindestens 55 Prozent des Heizenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken, beispielsweise einen höheren Kredit erhalten als für ein Standard-KfW-Effizienzhaus 40.
Investitionen in energieeffizientes Bauen bieten langfristige wirtschaftliche und ökologische Vorteile: Sie steigern den Immobilienwert und tragen zum Klimaschutz bei. Außerdem führen die Maßnahmen zu dauerhaften Einsparungen bei den Energiekosten, wodurch sie eine rentable Investition darstellen. Zusätzlich zur staatlichen Förderung können Eigentümer oft weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. So gibt es zum Beispiel in manchen Städten zusätzliche Programme, die Eigentümer finanziell bei Modernisierung- oder Sanierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie unterstützen.
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